IHK - Lehrstellenbörse
Infos der Agentur für Arbeit zum Praktikum
Jobbörse der Agentur für Arbeit
Endlich ist der Schulabschluss in der Tasche! Doch wie geht es jetzt weiter? Erst einmal Praxiserfahrung sammeln, etwas Geld verdienen und ausprobieren wohin die berufliche Reise gehen soll? Diese Möglichkeiten hast du:
Freiwilliges Praktikum
Deine Berufsorientierung ist noch nicht abgeschlossen oder du bist dir nicht sicher, ob die Ausbildung wirklich zu dir passt? Dann kannst du in einem freiwilligen Praktikum Erfahrungen in dem Betrieb oder in dem Berufsfeld sammeln.
- Ein Schnupperpraktikum wird grundsätzlich nicht bezahlt.
- Bei Praktika mit einer Länge von mindestens drei Monaten steht dir der Mindestlohn zu.
- Trau dich, im Unternehmen deiner Wahl direkt nach dem Praktikum zu fragen.
- Wichtig ist, dass du währenddessen über den Betrieb versichert bist.
Freiwilliges Soziales Jahr I Freiwilliges Ökologisches Jahr
Um an einem FSJ oder an einem FÖJ teilnehmen zu können, musst du zwischen 16 und 26 Jahre alt sein. Die Schulpflicht musst du noch nicht erfüllt haben, sie ruht in dieser Zeit. FSJ und FÖJ beginnen in der Regel am 1. August oder am 1. September.
Freiwilliges Soziales Jahr
Du bist mit der Schule fertig und weißt noch nicht genau, was du machen möchtest? Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) kann dir bei deiner Berufsorientierung helfen.
- Für 6 bis 18 Monate arbeitest du Vollzeit in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung, z.B. in einer Kita, einem Krankenhaus, einem Jugendkulturzentrum, einem Sportverein oder in einer politischen Organisation. Dort erhältst du Einblicke in das Berufsleben und sammelst praktische Erfahrungen.
- Während des FSJs erhältst du ein Taschengeld. Die Unterkunft und Verpflegung werden je nach Einrichtung zum Teil bezahlt oder du bekommst Geld dafür.
- Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen und du oder deine Eltern erhalten weiterhin Kindergeld (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Du möchtest dich eher im ökologischen Bereich ausprobieren? Beim FÖJ kommen z.B. Einsätze in der Land- und Forstwirtschaft, in Umwelt-, Tier- und Naturschutzzentren oder in der Lebensmittelverarbeitung in Frage.
- Auch hier erhältst du ein monatliches Taschengeld. Verpflegung und Unterkunft werden entweder bereitgestellt, anteilig oder ganz bezahlt.
- Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen und du oder deine Eltern erhalten weiterhin Kindergeld (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).
Bundesfreiwilligendienst
Mit dem BFD kannst du mögliche Arbeitsgebiete kennen lernen und praktische Erfahrungen sammeln.
- Einsatzbereiche sind beispielsweise die Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Kultur- und Denkmalpflege, Sport, Integration, Zivil- und Katastrophenschutz, Natur und -Umweltschutz.
- Der BFD wird in Vollzeit absolviert, ab 27 Jahren ist auch eine Teilzeittätigkeit (mind. 20 h/ Woche) möglich. Du erhältst ein monatliches Taschengeld. Verpflegung und Unterkunft werden entweder bereitgestellt, anteilig oder ganz bezahlt.
- Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen und du oder deine Eltern erhalten weiterhin Kindergeld (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).
- Für den Bundesfreiwilligendienst musst du deine Schulpflicht erfüllt haben und mindestens 17 Jahre alt sein.
Freiwilliger Wehrdienst
- Um einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten, musst du mindestens 17 Jahre alt sein, die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein und du musst eine erfolgreiche Musterung beim Karrierecenter der Bundeswehr hinter dir haben.
- Der Wehrdienst dauert 7 bis 23 Monate.
- Die ersten 6 Monate sind Probezeit.