Sind noch Fragen offen? Fehlen Informationen? Um unsere Arbeit und die Qualität der Leistungen weiter zu verbessern, sind uns Deine / Ihre Ideen und Anregungen sehr wichtig. Wir freuen uns auf Feedback.

Eine wirksame Einwilligung gemäß Art 6 Abs. 1 Nr. a) DSGVO kann nur erfolgen, wenn der Betroffene 18 Jahre alt ist, ansonsten wird die Willenserklärung eines unter 18 -Jährigen durch die Genehmigung des oder der Sorgeberechtigte/n wirksam.

Kontakt