Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BaB) der Agentur für Arbeit
Informationen zur Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) der Agentur für Arbeit
Du hast die Schulpflicht erfüllt und keinen Ausbildungsplatz gefunden? Du hast auch nach dem BvJ keinen Schulabschluss? Dann kannst du eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) absolvieren.
- Du erhältst Schulunterricht und erste Einblicke in Betriebe. So schnupperst du in verschiedene Berufsfelder und Arbeitswelten. Beim Praktikum lernst du deinen Betrieb besser kennen und er dich. Vielleicht ergibt sich eine Ausbildung daraus.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch deinen Schulabschluss nachholen.
- Zur finanziellen Unterstützung kannst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.
- Ob eine BvB sinnvoll ist, erfährst du bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.
- Eine Bedingung ist zum Beispiel, dass du nicht älter als 25 Jahre alt bist.