Außerbetriebliche Ausbildung - Flyer der Agentur für Arbeit (PDF)
Du findest keinen schulischen oder dualen Ausbildungsplatz? Du hast deine Ausbildung abgebrochen? Vielleicht ist eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) für dich interessant.
Die außerbetriebliche Berufsausbildung ist für förderbedürftige Jugendliche.
Es gibt zwei Arten der außerbetrieblichen Ausbildung:
- Die kooperative Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ): Hier schließt du einen Ausbildungsvertrag mit einem Bildungsträger ab und machst deine Ausbildung in einem sogenannten "Kooperationsbetrieb". Der Bildungsträger unterstützt dich und deinen Ausbildungsbetrieb individuell bis zum Ende deiner Ausbildung (z. B. mit Stütz- und Förderunterricht).
- Die integrative Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE integrativ). Hier machst du deine Ausbildung direkt beim Bildungsträger.
Voraussetzungen:
- Du bist mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen,
- hast das Abschlusszeugnis einer Förderschule oder einen schlechten beziehungsweise keinen Hauptschulabschluss
- und noch keine berufliche Erstausbildung abgeschlossen.
- Eine Altersbeschränkung für die außerbetriebliche Berufsausbildung gibt es nicht.
- Ob du eine außerbetriebliche Ausbildung für dich in Frage kommt, erfährst du von deiner Beraterin oder deinem Berater in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Du kannst einen Termin mit der Agentur für Arbeit vereinbaren.
- Du kannst auch mit deiner Beraterin oder deinem Berater im Jobcenter sprechen, solltest du dort Kunde sein.