Schule geschafft oder noch dabei? Keine berufliche Perspektive? Noch nicht fit für die Ausbildung? Erst einmal Praxiserfahrung sammeln? Diese Möglichkeiten hast du:

Schulpraktikum

Meistens absolvierst du in der 8. und / oder 9. Klasse ein Pflichtpraktikum während der Schulzeit.

Praxisorientierte Berufswahl

Du bist Schüler oder Schülerin der 8. oder 9. Klasse? Informiere dich, ob deine Schule am Projekt „Praxisorientierte Berufswahlunterstützung“ teilnimmt. Darüber hast du die Chance Berufsfelder und Betriebe genau unter die Lupe zu nehmen und ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren.

 

Freiwilliges Praktikum

Deine Berufsorientierung ist noch nicht abgeschlossen oder du bist dir nicht sicher, ob die Ausbildung wirklich zu dir passt? Dann kannst du in einem freiwilligen Praktikum Erfahrungen in dem Betrieb oder in dem Berufsfeld sammeln.

  • Ein Schnupperpraktikum wird grundsätzlich nicht bezahlt.
  • Bei Praktika mit einer Länge von mindestens drei Monaten steht dir der Mindestlohn zu.
  • Trau dich, im Unternehmen deiner Wahl direkt nach dem Praktikum zu fragen.
  • Wichtig ist, dass du währenddessen über den Betrieb versichert bist.

Freiwilliges Soziales Jahr I Freiwilliges Ökologisches Jahr

Um an einem FSJ oder an einem FÖJ teilnehmen zu können, musst du zwischen 16 und 26 Jahre alt sein. Die Schulpflicht musst du noch nicht erfüllt haben, sie ruht in dieser Zeit. FSJ und FÖJ beginnen in der Regel am 1. August oder am 1. September.

Freiwilliges Soziales Jahr

Du bist mit der Schule fertig und weißt noch nicht genau, was du machen möchtest? Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) kann dir bei deiner Berufsorientierung helfen.

  • Für 6 bis 18 Monate arbeitest du Vollzeit in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung, z.B. in einer Kita, einem Krankenhaus, einem Jugendkulturzentrum, einem Sportverein oder in einer politischen Organisation. Dort erhältst du Einblicke in das Berufsleben und sammelst praktische Erfahrungen.
  • Während des FSJs erhältst du ein Taschengeld.
  • Die Unterkunft und Verpflegung werden je nach Einrichtung zum Teil bezahlt oder du bekommst Geld dafür.
  • Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen und du oder deine Eltern erhalten weiterhin Kindergeld (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).

Freiwilliges Ökologisches Jahr

Du möchtest dich eher im ökologischen Bereich ausprobieren? Beim FÖJ kommen z.B. Einsätze in der Land- und Forstwirtschaft, in Umwelt-, Tier- und Naturschutzzentren oder in der Lebensmittelverarbeitung in Frage.

  • Auch hier erhältst du ein monatliches Taschengeld. Verpflegung und Unterkunft werden entweder bereitgestellt, anteilig oder ganz bezahlt.
  • Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen und du oder deine Eltern erhalten weiterhin Kindergeld (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).

Bundesfreiwilligendienst I Freiwilliger Wehrdienst

Bundesfreiwilligendienst

Mit dem BFD kannst du mögliche Arbeitsgebiete kennen lernen und praktische Erfahrungen sammeln.

  • Einsatzbereiche sind beispielsweise die  Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Kultur- und Denkmalpflege, Sport, Integration, Zivil- und Katastrophenschutz, Natur und -Umweltschutz.
  • Der BFD wird in Vollzeit absolviert, ab 27 Jahren ist auch eine Teilzeittätigkeit (mind. 20 h/ Woche) möglich.
  • Du erhältst ein monatliches Taschengeld. Verpflegung und Unterkunft werden entweder bereitgestellt, anteilig oder ganz bezahlt.
  • Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen und du oder deine Eltern erhalten weiterhin Kindergeld (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).
  • Für den Bundesfreiwilligendienst musst du deine Schulpflicht erfüllt haben und mindestens 17 Jahre alt sein.

Freiwilliger Wehrdienst

  • Um einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten, musst du mindestens 17 Jahre alt sein und die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein.
  • Außerdem musst du eine erfolgreiche Musterung beim Karrierecenter der Bundeswehr hinter dir haben.
  • Der Wehrdienst dauert 7 bis 23 Monate.
  • Die ersten 6 Monate sind Probezeit.

Auslandsaufenthalte

Du möchtest Erfahrungen im Ausland sammeln? Oft musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Dann hast du viele Möglichkeiten:

Au-pair

Als Au-Pair lebst du 6 bis 12 Monate (innerhalb der EU auch länger) bei einer Familie im Ausland, betreust deren Kinder und hilfst bei Tätigkeiten im Haushalt.

  • Dafür erhältst du Essen, Unterkunft und ein monatliches Taschengeld.
  • Bei der Suche nach einer Au-pair-Familie solltest du dich vorher genau informieren und mit einer seriösen Agentur zusammenarbeiten.
  • Meist gibt es Kurse zur Vorbereitung.
  • Für ein Au-Pair-Jahr musst du einen Schulabschluss und meist Erfahrung in der Kinderbetreuung haben. 
  • In vielen Ländern musst du mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Oft wird auch ein PKW-Führerschein vorausgesetzt.
  • Außerdem solltest du Kenntnisse der Landessprache besitzen, welche du oft zusätzlich mit einem Sprachkurs vor Ort verbessern kannst.
  • Im Internet gibt es viele Informationen dazu, informiere dich!

Freiwilligendienst

Ein Freiwilliges Jahr kannst du auch im Ausland leisten. Für dich kommt  entweder ein Auslandsjahr im sozialen Bereich (z. B. Pflege, Erziehung, Hauswirtschaft) oder im kulturellen Bereich (z. B. Jugendbildung) in Frage. Auch eine Kombination aus In- und Ausland ist möglich.

  • Während deiner Auslandszeit wirst du pädagogisch begleitet.
  • Verpflichtend ist die Teilnahme an 25 Seminartagen.
  • Mindestens fünf Tage finden davon vor, während und nach dem Auslandseinsatz statt.
  • Pädagogische und fachliche Betreuung sorgen dafür, dass die Arbeit möglichst optimal ausgeführt wird und alle Teilnehmer/innen einen hohen Nutzen aus ihrem Auslandsjahr ziehen können.
  • Am Ende des Jahres erstellt jeder Teilnehmende eine Seminararbeit und erhält schließlich ein Zeugnis über die im Jahr geleistete Arbeit.
  • Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung sowie ein Taschengeld, das sich an den Lebenshaltungskosten vor Ort orientiert, werden vom Anbieter oder Träger übernommen.
  • Alle Teilnehmende sind gesetzlich versichert.
  • Die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung leisten die Träger und/oder die Einsatzstelle.

Praktikum

Auch ein Praktikum im Ausland ist möglich. Manchmal wird der Begriff im Ausland aber auch für einen befristeten Job verwendet. In vielen Ländern kann man ein Praktikum nur im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung machen.

  • Altersbeschränkung und Voraussetzungen variieren je nach Praktikumsart und Organisation.
  • In jedem Fall solltest du Kenntnisse der Landessprache besitzen, um mit den Menschen vor Ort kommunizieren zu können.

Work and Travel

Raus in die große weite Welt und rein in das Abenteuer. Work and Travel kann man mittlerweile in vielen Ländern auf der Welt machen.

  • Das Visum ist auf ein Jahr beschränkt.
  • In den meisten Ländern musst du für ein Work and Travel zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
  • Im Internet gibt es viele Informationen dazu, informiere dich selbstständig.