Schule geschafft oder noch dabei? Keine berufliche Perspektive? Noch nicht fit für die Ausbildung? Erst einmal Praxiserfahrung sammeln? Diese Möglichkeiten hast du:

Schulpraktikum

Meistens absolvierst du in der 8. und/oder 9. Klasse ein Pflichtpraktikum.

Praxisorientierte Berufswahl

Du bist Schüler oder Schülerin der 8. oder 9. Klasse? Informiere dich, ob deine Schule am Projekt „Praxisorientierte Berufswahlunterstützung“ teilnimmt. Darüber hast du die Chance, Berufsfelder und Betriebe genau unter die Lupe zu nehmen und ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren.

Freiwilliges Praktikum

Deine Berufsorientierung ist noch nicht abgeschlossen oder du bist dir nicht sicher, ob die Ausbildung wirklich zu dir passt? Dann kannst du in einem freiwilligen Praktikum Erfahrungen in dem Betrieb oder in dem Berufsfeld sammeln.

  • Ein Schnupperpraktikum wird grundsätzlich nicht bezahlt.
  • Bei Praktika mit einer Länge von mindestens drei Monaten steht dir der Mindestlohn zu.
  • Trau dich, im Unternehmen deiner Wahl direkt nach dem Praktikum zu fragen.
  • Wichtig ist, dass du währenddessen über den Betrieb versichert bist.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Du hast die Vollzeitschulpflicht erfüllt und keinen Ausbildungsplatz gefunden? Dann kannst du eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) absolvieren.

  • Du erhältst Schulunterricht und erste Einblicke in Betriebe.
  • So schnupperst du in verschiedene Berufsfelder und Arbeitswelten.
  • Beim Praktikum lernst du deinen Betrieb besser kennen und er dich.
  • Vielleicht ergibt sich eine Ausbildung daraus. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch deinen Schulabschluss nachholen.
  • Zur finanziellen Unterstützung kannst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.
  • Ob eine BvB sinnvoll ist, erfährst du bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Eine Bedingung ist zum Beispiel, dass du nicht älter als 25 Jahre alt bist.

Freiwilliges Soziales Jahr I Freiwilliges Ökologisches Jahr

Um an einem FSJ oder an einem FÖJ teilnehmen zu können, musst du zwischen 16 und 26 Jahre alt sein. Die Schulpflicht musst du noch nicht erfüllt haben, sie ruht in dieser Zeit. FSJ und FÖJ beginnen in der Regel am 1. August oder am 1. September.

Freiwilliges Soziales Jahr

Du bist mit der Schule fertig und weißt noch nicht genau, was du machen möchtest? Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) kann dir bei deiner Berufsorientierung helfen.

  • Für 6 bis 18 Monate arbeitest du Vollzeit in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung, z.B. in einer Kita, einem Krankenhaus, einem Jugendkulturzentrum, einem Sportverein oder in einer politischen Organisation. Dort erhältst du Einblicke in das Berufsleben und sammelst praktische Erfahrungen.
  • Während des FSJs erhältst du ein Taschengeld. Die Unterkunft und Verpflegung werden je nach Einrichtung zum Teil bezahlt oder du bekommst Geld dafür.
  • Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen und du oder deine Eltern erhalten weiterhin Kindergeld (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).

Freiwilliges Ökologisches Jahr

Du möchtest dich eher im ökologischen Bereich ausprobieren? Beim FÖJ kommen z.B. Einsätze in der Land- und Forstwirtschaft, in Umwelt-, Tier- und Naturschutzzentren oder in der Lebensmittelverarbeitung in Frage.

  • Auch hier erhältst du ein monatliches Taschengeld. Verpflegung und Unterkunft werden entweder bereitgestellt, anteilig oder ganz bezahlt.
  • Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen und du oder deine Eltern erhalten weiterhin Kindergeld (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).

Bundesfreiwilligendienst I Freiwilliger Wehrdienst

Bundesfreiwilligendienst

Mit dem BFD kannst du mögliche Arbeitsgebiete kennen lernen und praktische Erfahrungen sammeln. Einsatzbereiche sind beispielsweise die Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Kultur- und Denkmalpflege, Sport, Integration, Zivil- und Katastrophenschutz, Natur und -Umweltschutz.

  • Der BFD wird in Vollzeit absolviert, ab 27 Jahren ist auch eine Teilzeittätigkeit (mind. 20 h/ Woche) möglich. Du erhältst ein monatliches Taschengeld. Verpflegung und Unterkunft werden entweder bereitgestellt, anteilig oder ganz bezahlt.
  • Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen und du oder deine Eltern erhalten weiterhin Kindergeld (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).
  • Für den Bundesfreiwilligendienst musst du deine Schulpflicht erfüllt haben und mindestens 17 Jahre alt sein.

Freiwilliger Wehrdienst

  • Um einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten, musst du mindestens 17 Jahre alt sein, die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein und du musst eine erfolgreiche Musterung beim Karrierecenter der Bundeswehr hinter dir haben.
  • Der Wehrdienst dauert 7 bis 23 Monate.
  • Die ersten 6 Monate sind Probezeit.

Betriebliche Einstiegsqualifizierung plus

Du bist noch nicht bereit für eine Ausbildung? In der Einstiegsqualifizierung plus (EQ+) kannst du deine Fähigkeiten prüfen und einen Betrieb kennenlernen.

  • Du machst das Betriebspraktikum für 6 bis 12 Monate.
  • In der EQ+ Maßnahme hast du einen Tag in der Woche Berufsschulunterricht, 4 Wochentage bist du im Betrieb beschäftigt.
  • Außerdem kannst du finanzielle Unterstützung und Nachhilfe bekommen.

STABIL

Du schaffst auch nach mehreren Anläufen den Einstieg in die Ausbildung nicht? Du hast verschiedene Probleme und so richtig läuft es nicht weiter? Dann kommt vielleicht die Maßnahme STABIL für dich in Frage.

  • STABIL steht für „Selbstfindung-Training-Anleitung-Betreuung-Initiative-Lernen“.
  • Das Programm dauert 3 bis 12 Monate.
  • In Werkstattprojekten kannst du dich auf eine Ausbildung oder deinen Berufseinstieg vorbereiten.
  • Außerdem wirst du bei Problemen unterstützt und lernst, deinen Alltag selbstständig zu meistern.
  • STABIL kannst du am Standort Gröningen absolvieren.
  • Achtung! Ob du an STABIL teilnehmen kannst, erfährst du von deiner Beraterin oder deinem Berater im Jobcenter.
  • Du darfst zum Beispiel nicht älter als 25 Jahre (in Ausnahmefällen 30 Jahre) sein und noch keine Ausbildung abgeschlossen haben.