Um den Hauptschulabschluss zu erreichen, hast du folgende Möglichkeiten:

Berufsvorbereitendes Jahr (BvJ)

Du hast die Förderschule erfolgreich abgeschlossen? Dann kannst du im BvJ aufgenommen werden und erhältst die Möglichkeit deinen Hauptschulabschluss nachzuholen. Außerdem wirst du auf eine Ausbildung vorbereitet.
Der Unterricht findet im berufsübergreifenden Lernbereich (z.B. in den Fächern Deutsch, Sozialkunde, Mathematik, Informatik) und in zwei Berufsbereichen statt.

  • Das BvJ dauert ein Schuljahr.
  • Die Ausbildung ist kostenlos.
  • Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragen.
  • Wichtig! Du musst dich zum BvJ selbst an der Berufsschule in Haldensleben oder Oschersleben bis zum 15.03 anmelden.

Abendschule I Abendsekundarschule

Wenn du deinen Schulabschluss an einer Abendschule nachholst, kannst du selbst entscheiden, wie du den Unterricht in deinem Leben unterbringst. Du kannst zwischen Unterricht tagsüber und Unterricht am Abend wählen.

  • Tagsüber ist eine gute Lösung, wenn du keinen Ausbildungsplatz oder Job hast. Der Kurs dauert dann meistens nur ein Jahr. Du hast deinen Abschluss so schnell wie im BvJ - nur ohne berufliche Erfahrung.
  • Abendunterricht ist gut, wenn du tagsüber arbeitest - also wenn du zum Beispiel eine Ausbildung oder ein Praktikum machst oder jobbst. Allerdings dauert es dann etwas länger, bis du zum Abschluss kommst. Meistens holst du höhere Abschlüsse, wie den Realschulabschluss oder das Abitur, auf diese Art nach, weil du so ganz leicht deine Arbeit mit dem Lernen verbinden kannst.
  • Die Abendschule kannst du an einer Volkshochschule (VHS) oder einer Abendsekundarschule machen.
  • Zugangsvoraussetzung ist Vollendung des 18. Lebensjahrs bei Eintritt.
  • Schüler/-innen ohne Schulabschluss absolvieren zunächst den „Vorkurs“, der ein halbes Jahr dauert. Dieser ist allgemeinbildend und soll als Vorbereitung für den weiteren Bildungsweg dienen. Mit dem Bestehen des Vorkurses sind die Teilnehmenden zum Besuch des ersten Schuljahrs berechtigt. Am Ende des ersten Schuljahres kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
  • Bewerbungen für den Vorkurs der Abendsekundarschule müssen in der Regel bis zum 1. Dezember, für das 1. Schuljahr bis zum 1. April eines Jahres beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden.