Wege zur Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife ist ein studienqualifizierender Schulabschluss im Sekundarbereich II. Sie setzt sich aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil zusammen.

  • Abschluss der Fachoberschule
  • Abschluss der Berufsschule (mit Zusatzqualifikation)
  • Abschluss der Berufsfachschule für Gesundheitsfachberufe (mit Zusatzqualifikation)
  • Abschluss der 2- oder 3-jährigen Berufsfachschulen mit Abschluss zur staatlich geprüften Assistentin/zum staatlich geprüften Assistenten verschiedener Fachrichtungen (mit Zusatzqualifikation und halbjähriger praktischer Tätigkeit)
  • Abschluss der Fachschule (mit Zusatzqualifikation)
  • Nichtschülerprüfung

Schülern und Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen, des beruflichen Gymnasiums, des Abendgymnasiums oder des Kollegs kann frühestens nach dem Besuch von 2 Schulhalbjahren der Qualifikationsphase der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.

Für den fachpraktischen Teil der Fachhochschulreife muss z.B. eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mindestens 1-jähriges Praktikum nachgewiesen werden.

Berechtigungen

Mit der Fachhochschulreife ist ein Studium an allen Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften möglich, in bestimmten Studiengängen auch an Universitäten.