Das Schulsystem in Sachsen-Anhalt
Wege in die berufliche Zukunft
Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Die Fachhochschulreife ist ein studienqualifizierender Schulabschluss im Sekundarbereich II. Sie setzt sich aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil zusammen.
Schülern und Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen, des beruflichen Gymnasiums, des Abendgymnasiums oder des Kollegs kann frühestens nach dem Besuch von 2 Schulhalbjahren der Qualifikationsphase der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.
Für den fachpraktischen Teil der Fachhochschulreife muss z.B. eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mindestens 1-jähriges Praktikum nachgewiesen werden.
Berechtigungen
Mit der Fachhochschulreife ist ein Studium an allen Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften möglich, in bestimmten Studiengängen auch an Universitäten.